Businessyoga:

»Entspanntes Lernen und konzentriertes Arbeiten mit Yoga-Quickies – einfache Entspannungsübungen für zwischendurch.«

BusinessyogaDurch hoch wirksame Entspannungstechniken entlastet Yoga von den Anforderungen des Alltags und fördert die Konzentrationsfähigkeit. Zusätzlich wird die Selbstwahrnehmung und damit auch die Fähigkeit zur authentischen Selbstdarstellung gestärkt im Sinne von »Wie stehe ich da und wie wirke ich auf Andere?« Denn jede körperliche Haltung zeigt den Ausdruck der inneren Befindlichkeit des Menschen. Umgekehrt wirken gezielt eingenommene äußere Haltungen positiv auf Stimmung und Gefühl – bei regelmäßiger Wiederholung sogar auf das Denken.

Durch die Übungen der unterschiedlichen Methoden wird ein positiver Entspannungszustand erreicht. Darüber hinaus werden die Durchblutung der Muskulatur verbessert, schmerzhafte Verspannungen ( z.B. in der Nacken oder Schultermuskulatur) gelöst und der Kreislauf im allgemeinen wieder ausgeglichen. Insgesamt wird ein Zustand des körperlichen und seelischen Wohlbefinden erreicht, welches wieder Leistungsbereitschaft, gesunde Spannkraft und ”Tatendrang” signalisiert.
Die einzelnen Übungen aus dem Yoga, der Muskelrelaxation und des autogenen Trainings führen zur wirksamen geistigen Erholung und körperlichen Entspannung.

Diese Wirkfaktoren lernen die Teilnehmer/innen sowohl für sich selbst zu nutzen als auch für Mitarbeiter/innen und Kunden nutzbar zu machen. Da die Übungen auf Stühlen, bzw. im Stehen umgesetzt werden ist Yogakleidung nicht nötig und Arbeitskleidung erwünscht, damit eine Umsetzung im (Berufs-)Alltag auch möglich ist.

Preise

Kosten:

pro Teilnehmer ab 10 Personen: ab 10x 30 Min.: 80,00 Euro
Einzel/Privatstunde: ab 30 Min.: 30,00 Euro

Die Kosten werden mittels Teilnahmebestätigung von den Krankenkassen mit mind. 80% bezuschusst.
Bewegungs- und Entspannungstraining kann jetzt auch vom Arbeitsgeber gefördert werden - sogar steuerfrei:
Noch im laufenden Jahr kann jeder Arbeitgeber für jeden seiner Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 500 Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben. Auch der Arbeitnehmer braucht solche Extras dann nicht zu versteuern, sie sind kein "geldwerter Vorteil". Durch § 3 Nr. 34 EStG werden Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen gefördert.

Veranstaltungsort: Die Projekte finden direkt in den Firmen, nach Absprache während oder vor der Arbeits- oder Mittagszeit statt.

Anmeldung